Krankenfahrten mit dem Taxi oder Krankentransport: Darauf sollten Sie achten!

Haben Sie eine *Verordnung einer Krankenbeförderung* erhalten und möchten ein Taxi in Anspruch nehmen. Dann aufgepasst. Einige Patienten vertrauen auf die ausgestellte Verordnung und sind überrascht, wenn das Taxi die Verordnung nicht akzeptiert. 

 

Wie sieht eigentlich die Vorderseite einer Verordnung zur Krankenbeförderung aus?

 

 

Darauf sollten Sie bei einer Verordnung für Krankenfahrten achten:

 

Kostenträger / Krankenkasse / Patientendaten (Ihre Daten) / Hinfahrt-Rückfahrt

 

1.Grund der Beförderung

Ist unterteilt in "genehmigungsfreie Fahrten und Genehmigungspflichtige Fahrten"Ist der Kreuz im Bereich "Genehmigungspflichtige Fahrten" enthalten, so müssen Sie die Verordnung von Ihrer Krankenkasse vor der Fahrt genehmigen lassen. 

 

2. Behandlungstag/ -frequenz und die Behandlungsstätte

 

 

3. Art der Beförderung

 

 

4. Sonstiges

 

Rechts unten Arzt Unterschrift und Stempel

 

 

Diese Punkte sind vom Arzt oder von Ihrer Praxis anzugeben. Ansonsten kann es dazu führen, dass die Fahrt nicht durch die Krankenkasse erstattet und somit der Taxifahrer die Verordnung nicht akzeptieren kann. 

Es gibt immer wieder Ausnahmesituationen. Gerne können Sie uns anrufen! Oder mehr auf der Seite hier klicken erfahren.

 

Das sind die häufigsten Fehler bei den Verordnungen, die wir erhalten;

  • -> Eine Genehmigungspflichtige Fahrt wurde nicht vor der Fahrt von der Krankenkasse genehmigt.
  • -> Es fehlt eine Eintragung auf der Verordnung.
  • -> Eine Nachträgliche Eintragung auf der Verordnung mit einem Kugelschreiber ist nicht korrekt und muss erneut vom Arzt unterschrieben und abgestempelt werden. 

 

Für fragen stehen wir selbstverständlich jederzeit für Sie zur Verfügung. Gerne können Sie auch Ihren Arzt oder direkt die Krankenkasse für fragen kontaktieren. 

 

Wichtig 

Haben Sie die Fahrt bezahlen müssen, weil Ihre Verordnung nicht korrekt war? So empfehlen wir die Fahrt von unseren Fahrern quittieren zu lassen um die Fahrt von Ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. 

Haben Sie eine Genehmigung viel später erhalten und mussten alle Fahrten vorher bezahlen. So haben Sie die Möglichkeit die vorher bezahlten Fahrten von uns wieder erstattet zu bekommen. Die Fahrten können wir gerne für Sie direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Zu beachten ist dabei immer ob Ihre Krankenkasse die Fahrten vorher auch genehmigt. 

 

Hier erfahren Sie mehr und ausführlicher über Fahrten mit Krankenbeförderungen

Quelle: https://www.kbv.de/html/krankentransport.php

 

Wir sind gerne offen für all Ihre Fragen. Sie erreichen uns per Telefon oder per E-Mail.

Telefon: 0209 - 59 59 59 

E-Mail: c.kalin@hauk-gruppe.de


ÜBER UNS

Autor

Das gesamte Taxi Hauk Team

Wir Befördern Menschen mit Taxi in jeglicher Art und Weise. Diese sind unter anderem Krankenfahrten - Entlassungsfahrten - Dialyse- und Chemofahrten - Behindertengerechtes Transport z.B. Rollstuhl - Flughafenfahrten - Kurierfahrten - Krankenfahrten sitzend und liegend. 

Hier kannst du sofort ein Taxi Vorbestellen

Mit TaxiHauk können Sie alle Fahrten ausführen die Sie sich vorstellen können.

UI FunnelBuilder

Erhalte Jetzt dein Angebot für eine Vorbestellung bei Fahrten außerhalb Gelsenkirchen zu einem Festpreis!

© Taxi Hauk 

Blog-Artikel werden nach unseren Erfahrungen erstellt.